Neuer Fernlehrgang
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Informationen zur Abrechung
Versicherte privater Krankenkassen
Generell werden alle von uns erbrachten Leistungen gemäß der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über unsere privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) mit den Patienten direkt abgerechnet. Diese Kosten können dann bei den privaten Krankenkassen oder bei den entsprechenden Beihilfestellen Zurückerstattung eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattungen richtet sich dann nach den jeweiligen Vertragsgrundlagen.
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen
Naturheilkundliche Leistungen außerhalb der Erstattungspflicht werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Gesetzliche Krankenkassen erstatten naturheilkundliche Behandlungen nicht. Dennoch können Versicherte gesetzlicher Krankenkassen selbstverständlich unsere naturheilkundlichen Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Auf Wunsch informieren wir gerne vor einer kostenpflichtigen Beratung oder Behandlung über die Höhe der Kosten. Auch für gesetzlich Versicherte gilt, dass von uns generell alle naturheilkundlichen Leistungen gemäß der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über unsere privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS) direkt abgerechnet wird.
Mein Tipp
Sprechen Sie persönlich mit Ihrer Krankenkasse und bitten Sie um die Kostenübernahme für Akupunktur und naturheilkundliche Therapien.